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Gentechnologie

Beschluss des Landestages der Frauen Union

Die Sorgen und Ängste, mit denen viele Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung der Bio- und Gentechnologie begleiten, sind berechtigt: Die Folgen können der Menschheit leicht aus der Hand gleiten. Umso notwendiger ist es, die Diskussion nicht den Experten zu überlassen, sondern in verständlicher Weise über die komplizierte Materie aufzuklären.

Wir brauchen einen breiten, wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch fundierten Dialog, der auf blinden Fortschrittsglauben ebenso verzichtet wie auf irrationale Technikfeindlichkeit.

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Bereich Pflanzenzucht – „Grüne Gentechnik“

Wir haben in Deutschland ein hohes Sicherheitsniveau und unterliegen zusätzlich den strengen Kontrollregelungen auf EU-Ebene. Mittelständische Pflanzenzuchtunternehmen und biologische Forschungseinrichtungen an den Hochschulen haben sich bereits zu regionalen Kompetenzzentren zusammengeschlossen, die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit hat ein positives Votum abgegeben. Es ist dringend an der Zeit, verlässliche rechtliche Regelungen zu schaffen, damit die Landwirtschaft in Deutschland die positiven Möglichkeiten nutzen kann und nicht hinter die internationale Entwicklung zurückfällt.

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Der Mensch – „Rote Gentechnik“

Es ist keine Frage, dass zellbiologische Methoden zur Heilung von Krankheiten genutzt werden sollen, wo immer das möglich ist. Denken wir nur an den großen Behandlungsfortschritt, den das gentechnisch hergestellte Insulin für viele Diabetiker bedeutet hat.

Anders zu beurteilen ist das so genannte therapeutische Klonen, soweit es sich dabei um die Züchtung menschlichen Gewebes aus embryonalen Stammzellen handelt, - was de facto die Tötung eines Embryos bedeutet.

Das sogenannte therapeutische Klonen ist in Deutschland mit dem Embryonenschutzgesetz von 1991 ausdrücklich verboten worden, und zwar mit breiter Zustimmung aller gesellschaftlichen Gruppen. Daran halten wir fest. Die Frauen Union Rheinland-Pfalz lehnt Eingriffe in die menschliche Keimbahn und das Klonen von Menschen aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen nachdrücklich ab. Der Schutz der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde steht höher als jedes Forschungs- oder gar Wirtschaftsinteresse.

Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht auf den Schutz seiner Daten. Das schließt auch das Recht auf Nicht-Wissen ein. Es muss sichergestellt werden, dass weder Versicherer noch Arbeitgeber einen Gentest erzwingen können.
Wo Personen einen solchen Test aber ausdrücklich wünschen, - zum Beispiel, weil in ihren Familien Krankheiten vererbt werden - sollen sie ein Recht auf jede Auskunft haben, die ihnen die Wissenschaft geben kann.


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