Gentechnologie
Beschluss des Landestages der Frauen Union
Die Sorgen und Ängste, mit denen viele Bürgerinnen und Bürger
die Entwicklung der Bio- und Gentechnologie begleiten, sind berechtigt:
Die Folgen können der Menschheit leicht aus der Hand gleiten. Umso
notwendiger ist es, die Diskussion nicht den Experten zu überlassen,
sondern in verständlicher Weise über die komplizierte Materie
aufzuklären.
Wir brauchen einen breiten, wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch
fundierten Dialog, der auf blinden Fortschrittsglauben
ebenso verzichtet wie auf irrationale Technikfeindlichkeit.
Bereich Pflanzenzucht – „Grüne Gentechnik“
Wir haben in Deutschland ein hohes Sicherheitsniveau und unterliegen
zusätzlich den strengen Kontrollregelungen auf EU-Ebene. Mittelständische
Pflanzenzuchtunternehmen und biologische Forschungseinrichtungen
an den Hochschulen haben sich bereits zu regionalen Kompetenzzentren
zusammengeschlossen, die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit hat ein positives
Votum abgegeben. Es ist dringend an der Zeit, verlässliche rechtliche
Regelungen zu schaffen, damit die Landwirtschaft in Deutschland
die positiven Möglichkeiten nutzen kann und nicht hinter die internationale
Entwicklung zurückfällt.
Der Mensch – „Rote Gentechnik“
Es ist keine Frage, dass zellbiologische Methoden zur Heilung
von Krankheiten genutzt werden sollen, wo immer das möglich
ist. Denken wir nur an den großen Behandlungsfortschritt, den
das gentechnisch hergestellte Insulin für viele Diabetiker bedeutet
hat.
Anders zu beurteilen ist das so genannte therapeutische
Klonen, soweit es sich dabei um die Züchtung menschlichen
Gewebes aus embryonalen Stammzellen handelt, - was de facto die Tötung
eines Embryos bedeutet.
Das sogenannte therapeutische Klonen ist in Deutschland mit dem Embryonenschutzgesetz
von 1991 ausdrücklich verboten worden, und zwar mit breiter Zustimmung
aller gesellschaftlichen Gruppen. Daran halten wir fest. Die Frauen Union
Rheinland-Pfalz lehnt Eingriffe in die menschliche Keimbahn und das Klonen
von Menschen aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen nachdrücklich
ab. Der Schutz der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde
steht höher als jedes Forschungs- oder gar Wirtschaftsinteresse.
Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht auf den Schutz
seiner Daten. Das schließt auch das Recht
auf Nicht-Wissen ein. Es muss sichergestellt werden, dass weder Versicherer noch Arbeitgeber
einen Gentest erzwingen können.
Wo Personen einen solchen Test aber ausdrücklich wünschen,
- zum Beispiel, weil in ihren Familien Krankheiten vererbt werden - sollen
sie ein Recht auf jede Auskunft haben, die ihnen die Wissenschaft geben
kann.
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